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von Rafael Lang 21 Feb., 2024
Ein Muss für alle Energiesparfüchse, die den Vorteil einer netzunabhängigen Anlage zu schätzen wissen. Keine Anmeldung beim Netzbetreiber nötig!
von Markus Joder 04 Juli, 2023
Billige Photovoltaikmontage - oder am falschen Ende gespart
von Markus Joder 27 Juni, 2023
Zulässig in Deutschland sind 600 W Wechselrichterleistung für die vereinfachte Anmeldung. Alle Photovoltaikanlagen mit einer Wechselrichterleistung größer als 600 W sind mit dem üblichen Anmeldeprozedere einer großen Photovoltaikanlage durch einen Elektromeister mit Netzkonzession anzumelden. Mit den Bestrebungen der Regierung, die EU-Richtlinie 2016/631 in nationales Recht umzuwandeln, werden wohl neue Vorgaben an die Elektroinstallationen geknüpft. Beispielsweise wird die Reserveleistung der 1,5 mm² Verdrahtung nach DIN VDE 0298-4:2023-06 überschritten, weshalb zwingend ein neuer Leitungsschutzschalter mit 13 A zu verbauen sein wird. Generell empfehlen wir einen eigenen Endstromkreis ohne Verbraucher für alle Mini-Photovoltaikanlagen, mit den 800 W Wechselrichterleistung ist es denkbar, dass dieser gefordert werden wird oder ein Nachweis über einen angepassten Leitungsschutzschalter erbracht werden muss. Somit sollte man wirklich abwägen, inwieweit das Warten auf die irgendwann kommende "800 W Regel" sich wirklich lohnt oder jetzt schon die Investition in eine vereinfacht anmeldbare klassische 600 W Anlage gegen den Stromzähler arbeitet. Nicht verbrauchte Erzeugung verschwindet unvergütet ins Netz, was wenig sinnvoll scheint aber im Bereich der Grundlastabdeckung sehr wahrscheinlich auftritt. Ein interessantes Video zu diesem Thema wurde von Holger Laudeley, dem geistigen Vater des Balkonkraftwerks gepostet:
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