Allgemeines
Als Balkonkraftwerk oder auch Mini-Photovoltaikanlage werden kleine Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von unter einem Kilowatt Peak (kWp) bezeichnet, die mithilfe eines Mikrowechselrichters und eines Steckers einfach mit dem Hausnetzwerk verbunden werden können.
Ein Balkonkraftwerk besteht aus mindestens einem Photovoltaik- bzw. Solarmodul, welches Sonnenenergie in elektrische Energie, in Form von Gleichstrom, umwandelt. Dieser wird anschließend durch einen Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und kann dann durch die Steckdose in das Haus-/ Wohnungsstromnetz eingespeist und dort verbraucht werden.
Ja! Ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 300 Watt Peak produziert jährlich etwa 300 kWh Strom. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 40 ct/kWh kann das Balkonkraftwerk eine Ersparnis von bis zu 120 € pro Jahr ausmachen. Somit hätte sich das Balkonkraftwerk nach ca. 2 Jahren rentiert und würde, unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren, noch mindestens weitere 15 Jahre Gewinn erwirtschaften. Darüber hinaus bietet es einem die Chance, seinen Teil zur Energiewende beizutragen und eigenen Strom sowohl produzieren als auch nutzen zu können.
100%! Nach dem Sie Ihr Balkonkraftwerk an das Hausnetz angeschlossen haben, wird jeglicher Stromverbrauch zuerst von ihrem eigens erzeugten Solarstrom gedeckt. Sollte der Bedarf einmal so groß sein, dass der Strom des Balkonkraftwerks nicht mehr ausreicht, wird der fehlende Strom einfach aus dem normalen Stromnetz ergänzt und sozusagen „dazugekauft“.
Balkonkraftwerke sind dafür ausgelegt, nur Strom für den Eigenverbrauch zu erzeugen. Theoretisch wäre es aber möglich, auch als Besitzer eines Balkonkraftwerks von der EEG-Vergütung zu profitieren. Allerdings ist die eingespeiste Strommenge in der Regel so gering, dass sich die mit der Anmeldung verbundenen Formalitäten nicht lohnen.
Zulässig in Deutschland sind 600 W Wechselrichterleistung für die vereinfachte Anmeldung. Alle Photovoltaikanlagen mit einer Wechselrichterleistung größer als 600 W sind mit dem üblichen Anmeldeprozedere einer großen Photovoltaikanlage durch einen Elektromeister mit Netzkonzession anzumelden.
Mit den Bestrebungen der Regierung, die EU-Richtlinie 2016/631 in nationales Recht umzuwandeln, werden wohl neue Vorgaben an die Elektroinstallationen geknüpft. Beispielsweise wird die Reserveleistung der 1,5 mm² Verdrahtung überschritten, weshalb zwingend ein neuer Leitungsschutzschalter mit 10 A zu verbauen sein wird. Generell empfehlen wir einen eigenen Endstromkreis für die Mini-Photovoltaikanlagen, mit den 800 W Wechselrichterleistung ist es denkbar, dass dieser gefordert werden wird.
Sicherheit
Ja, Balkonkraftwerke sind sicher. Die notwendige Sicherungselektronik ist im Wechselrichter enthalten. Alle Wechselrichter, die wir verkaufen, sind für den Einsatz im deutschen Netzgebiet zugelassen und erfüllen alle notwendigen Sicherheitsstandards. Insbesondere Discounter und fachfremde Firmen bringen Wechselrichter in Umlauf, die diese Eigensicherheit nicht gewährleisten und auch nicht CE-geprüft sind.
Ja, unsere Balkonkraftwerke sind für den Außeneinsatz gedacht.
Nein. Wenn das steckbare Solar-Gerät dem DGS-Standard entspricht (einen NA-Schutz nach AR-N-4105 beinhaltet) und an einer vorhandenen Wandsteckdose angeschlossen wird, besteht Sekundenbruchteile nach dem Ziehen des Steckers kein Risiko eines elektrischen Schlags.
Unsere angebotenen Wechselrichter erfüllen alle die Vorgaben an den NA-Schutz. Auch manche Discounter-Angebote verfügen nicht über die vorgeschriebenen Zertifikate und dürfen entsprechend gar nicht in Betrieb genommen werden.
Sparen Sie sich die Fehlinvestition beim Discounter oder bei fachfremden Firmen, die resultierenden Komplikationen bei der Anmeldung und das Risiko für Leib und Leben durch eine vermeintliche Ersparnis.
Nein. Das Balkonmodul kann nur in Verbindung mit einem vorhandenen Stromnetz betrieben werden.
Nein. Wenn nicht mehr als 600 Watt Wechselrichter an einem Hausanschluss betrieben werden, reicht die Energie nicht aus, um eine normgerechte Elektroinstallation zu überlasten.
Montage
Aus physikalischer Sicht ist die Nutzung eines Schuko-Steckers bedenkenlos. In anderen Ländern kann dieser ohne Einschränkung verwendet werden. Das aktuelle VDE Positionspapier erkennt diese Tatsache nun endlich an. Durch die entfallende Meldung beim Netzbetreiber ist die Instanz, die bisher auf eine sog. Wieland-Dose pochen konnte, nicht mehr involviert.
Abhängig von den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort bieten wir unterschiedliche Montage- und Ständersysteme an. Für die Balkonbrüstung bieten wir kein Montagematerial an.
Der Hersteller unserer Montagesysteme, K2 Systems aus Renningen in Baden-Württemberg, hat auf der Intersolar 2023 endlich ein Montagesystem für Fassadenmontage angekündigt, was in Q2 / 2024 im Fachgroßhandel erwartet wird.
Sind Balkonkraftwerke in Deutschland erlaubt?
Ja! Seit November 2018 ist es auch in Deutschland erlaubt ein Balkonkraftwerk mit bis zu 600 Watt Wechselrichterleistung zu betreiben.
Ein Balkonkraftwerk erzeugt Strom für das Hausstromnetz. Ist kein Gerät angeschlossen, welches den Strom verbraucht, wird er ins öffentliche Netz gespeist, dabei könnte der Stromzähler rückwärts laufen. Das ist in Deutschland jedoch nicht erlaubt. Aus diesem Grund sollten Sie vor der Anbringung einer Mini-PV-Anlage darauf achten, dass Ihr Stromzähler mit einer Rücklaufsperre ausgestattet ist. Moderne Digitalzähler weisen eine solche Vorrichtung auf. Wenn Sie noch einen analogen Zähler besitzen, wird Ihr Messstellenbetreiber nach der Meldung im Marktstammdatenregister einen Abgleich vornehmen und ggf. einen Zählerwechsel veranlassen.
Ja. Balkonkraftwerke sind nach der Niederspannungsanschlussverordnung bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) anmeldepflichtig. Der Netzbetreiber darf Ihnen die Nutzung nicht verbieten und muss seit dem 01.04.2024 auch nicht mehr darüber informiert werden.
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