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Warum das 600 Watt Balkonkraftwerk für Deutschland relevant ist

Zulässig in Deutschland sind 600 W Wechselrichterleistung für die vereinfachte Anmeldung. Alle Photovoltaikanlagen mit einer Wechselrichterleistung größer als 600 W sind mit dem üblichen Anmeldeprozedere einer großen Photovoltaikanlage durch einen Elektromeister mit Netzkonzession anzumelden.


Mit den Bestrebungen der Regierung, die EU-Richtlinie 2016/631 in nationales Recht umzuwandeln, werden wohl neue Vorgaben an die Elektroinstallationen geknüpft. Beispielsweise wird die Reserveleistung der 1,5 mm² Verdrahtung nach DIN VDE 0298-4:2023-06 überschritten, weshalb zwingend ein neuer Leitungsschutzschalter mit 13 A zu verbauen sein wird. Generell empfehlen wir einen eigenen Endstromkreis ohne Verbraucher für alle Mini-Photovoltaikanlagen, mit den 800 W Wechselrichterleistung ist es denkbar, dass dieser gefordert werden wird oder ein Nachweis über einen angepassten Leitungsschutzschalter erbracht werden muss.

Somit sollte man wirklich abwägen, inwieweit das Warten auf die irgendwann kommende "800 W Regel" sich wirklich lohnt oder jetzt schon die Investition in eine vereinfacht anmeldbare klassische 600 W Anlage gegen den Stromzähler arbeitet. Nicht verbrauchte Erzeugung verschwindet unvergütet ins Netz, was wenig sinnvoll scheint aber im Bereich der Grundlastabdeckung sehr wahrscheinlich auftritt.

Ein interessantes Video zu diesem Thema wurde von Holger Laudeley, dem geistigen Vater des Balkonkraftwerks gepostet:


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