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Einfach genial! Heizen & Kühlen direkt mit PV-Strom!

Ein Muss für alle Energiesparfüchse, die den Vorteil einer netzunabhängigen Anlage zu schätzen wissen. 
Keine Anmeldung beim Netzbetreiber nötig!


Deye AC / DC-Hybrid-Solar-Klimageräte benötigen keine Batterien und kein dauerhaftes Stromnetz!

Der Betrieb kann mit 3-4 PV-Modulen erfolgen. Die PV-Module werden direkt an das Außengerät angeschlossen.

  • Keine Umrüstung des Zählerschranks durch einen Elektrikermeister
  • Kein Energiemanagementsystem nach §14 EnWG notwendig im Autarkbetrieb (bei Gesamtleistung mehrerer Klimasplitgeräte > 4,2kW)
  • Bei Lastabwurf kann dieses Gerät durch die PV-Energie tagsüber weiterlaufen

Tagsüber, wenn die Klimaanlage am meisten gebraucht wird, können Sie das Gerät teilweise oder bis zu 100 % über die unabhängigen PV-Module betreiben. Nachts können Sie dank des hohen Wirkungsgrads der Luft-Luft-Wärmepumpe weiter sparen. Die WIFI-Funktionalität ermöglicht eine vollständige Kontrolle.

Bei ausreichender PV-Leistung läuft das Gerät auch ohne Stromnetz!


➪ maximale Effizienz & Unabhängigkeit!



Sie sind skeptisch, ob es wirklich so einfach ist? Vereinbaren Sie einen Termin, schauen Sie sich unser Testgerät in Aktion an und schwitzen Sie daheim dann nochmal darüber.


->  im Shop erhältlich <-

  • Kann ich einen Speicher an das PV-Klimasplitgerät anschließen?

    Nein, das PV-Klimasplitgerät kann Überschüsse nicht speichern. Öffnen Sie lieber das Fenster und regeln Sie die Temperatur runter. 

  • Muss das PV-Klimasplitgerät angemeldet werden?

    Nach §14 EnWG müssen seit 01.01.2024 mehrere Klimasplitgeräte mit einer Leistungssumme > 4,2kW mit einem Energiemanagementsystem gekoppelt werden, was einen Umbau im Zählerschrank und in der Hauselektrik voraussetzt. 


    Dieses Gerät umgeht die Forderung, wenn es autark nur mit den Modulen betrieben wird. 


    Die Module müssten, wenn Sie mit einem Wechselrichter kombiniert werden, beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Da die mit den Modulen erzeugte Energie mit dem Stromnetz nicht in Berührung kommt, entfällt die Anmeldepflicht. 

  • Kann ich das Gerät vor dem Kauf anschauen?

    Wir solar.heizen.kühlen unsere Büros mit diesen Geräten und können somit vor Ort bei uns in Mannheim damit überzeugen. Melden Sie sich bei uns und wir finden einen Termin, in dem wir gerne offene Fragen klären. 

  • Was ist mit dem Kältemittel?

    Ab 2025 dürfen Auffüllarbeiten an Bestandsanlagen mit dem Kältemittel R410 nicht mehr durchgeführt werden. Somit wird bei einem Defekt ein kompletter Austausch im Bestand nötig. 


    Unser PV-Klimasplitgerät wird mit R32 betrieben, somit ist der Betrieb gesichert und von dieser EU-Verordnung nicht betroffen. 


    Die Handhabe des enthaltenen Kältemittels setzt aber generell einen Sachkundenachweises voraus, egal ob bei einem konventionellen Gerät oder bei unserem PV-Klimasplitgerät. Das Außengerät ist mit 830g R32 vorgefüllt, was für die beiliegende Leitungslänge mehr als ausreicht.  

  • Ich will mehrere Räume solar.heizen.kühlen. Wie geht das?

    Leider ist dieses Gerät aktuell nur als Single-Splitgerät erhältlich. Bei stark steigendem Interesse können wir auf den Hersteller zugehen und nach einer Lösung schauen. 


    Beim Austausch von Nachtspeicheröfen beispielsweise wäre der Einsatz eines Multi-Splitgeräts denkbar sinnvoll. 


    Bisher funktioniert das nur in 1:1 Konstellation, also ein Innengerät mit einem Außengerät. 

von Markus Joder 04 Juli, 2023
Billige Photovoltaikmontage - oder am falschen Ende gespart
von Markus Joder 27 Juni, 2023
Zulässig in Deutschland sind 600 W Wechselrichterleistung für die vereinfachte Anmeldung. Alle Photovoltaikanlagen mit einer Wechselrichterleistung größer als 600 W sind mit dem üblichen Anmeldeprozedere einer großen Photovoltaikanlage durch einen Elektromeister mit Netzkonzession anzumelden. Mit den Bestrebungen der Regierung, die EU-Richtlinie 2016/631 in nationales Recht umzuwandeln, werden wohl neue Vorgaben an die Elektroinstallationen geknüpft. Beispielsweise wird die Reserveleistung der 1,5 mm² Verdrahtung nach DIN VDE 0298-4:2023-06 überschritten, weshalb zwingend ein neuer Leitungsschutzschalter mit 13 A zu verbauen sein wird. Generell empfehlen wir einen eigenen Endstromkreis ohne Verbraucher für alle Mini-Photovoltaikanlagen, mit den 800 W Wechselrichterleistung ist es denkbar, dass dieser gefordert werden wird oder ein Nachweis über einen angepassten Leitungsschutzschalter erbracht werden muss. Somit sollte man wirklich abwägen, inwieweit das Warten auf die irgendwann kommende "800 W Regel" sich wirklich lohnt oder jetzt schon die Investition in eine vereinfacht anmeldbare klassische 600 W Anlage gegen den Stromzähler arbeitet. Nicht verbrauchte Erzeugung verschwindet unvergütet ins Netz, was wenig sinnvoll scheint aber im Bereich der Grundlastabdeckung sehr wahrscheinlich auftritt. Ein interessantes Video zu diesem Thema wurde von Holger Laudeley, dem geistigen Vater des Balkonkraftwerks gepostet:
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